Laden Sie unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen runter
1. Sofern nichts anderes vereinbart wird, gelten diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen für sämtliche Verkäufe und Warenlieferungen der Firma Metalcolor SA. Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen haben Vorrang vor etwaigen vorhandenen Allgemeinen Einkaufsbedingungen, wenn die Parteien einen Kaufvertrag nach dem Recht der Schweiz abschließen.
2. Die Versendung der Auftragsbestätigung durch Metalcolor SA an den Kunden stellt die schriftliche Bestätigung der Bestellung des Kunden und die Lieferbedingungen für die Waren einschließlich des Preises dar. Ohne schriftliche Antwort des Kunden innerhalb von 48 Stunden wird die Bestellung als bestätigt und angenommen betrachtet.
3. Alle angefallenen Kosten, die durch Änderungen und/oder Stornierung auf Veranlassung des Kunden für jegliche bestätigte Bestellung entstehen, werden dem Kunden zum Einkaufspreis in Rechnung gestellt.
4. Metalcolor SA garantiert, dass die Eigenschaften und Spezifikationen des Produkts der Auftragsbestätigung entsprechen. Die Haftung von Metalcolor SA ist auf den Preis der betreffenden Waren laut Auftragsbestätigung begrenzt. Keinesfalls kann Metalcolor SA für indirekte Schäden, Folgeschäden oder Gewinnausfall haftbar gemacht werden.
5. Die Risiken, die mit der Verwendung der Ware oder ihrem Verkauf an Dritte verbunden sind, trägt der Kunde.
6. Die allgemeine Garantiefrist für fehlerfreie Produkte beträgt zwei Jahre ab dem Tag, an dem der Kunde die Ware erhält. Nach dieser Frist kann Metalcolor SA die Reklamation ablehnen. Die Anerkennung der Reklamation/des Mangelanspruchs unterliegt der Entscheidung von Metalcolor SA. Bis zu dieser Anerkennung dürfen die Waren nicht verwendet werden und müssen sachgemäss gelagert und geschützt werden. Ist dies nicht der Fall, behält sich Metalcolor SA das Recht vor, die Reklamation abzulehnen.
Beim Abladen ist der Kunde verpflichtet, die gesamte Ware zu prüfen. Wenn bei der Warenannahme Schäden (zum Beispiel Transportschäden, beschädigte oder nasse Verpackungen, etc.) entdeckt werden, müssen diese Schäden vor Unterzeichnung der Empfangsbestätigung durch den Frachtführer auf den Transportdokument (CMR) beschrieben werden. Schäden sind unverzüglich durch den Kunden zu reklamieren. Die Ware muss zu jeder Zeit sachgemäss gelagert und geschützt werden. Reklamationen für Transportschäden, die beim Entladen nicht gemeldet wurden, werden nicht anerkannt.
Jegliche Reklamation muss ein Muster, die Versandunterlagen, Fotos und/oder Videos, den geschätzten Schadensbetrag, die Bestellnummer, die Palettennummer, die Rollennummer und das Etikett der Originalverpackung enthalten. Sämtliche von der Reklamation betroffenen Waren müssen Metalcolor SA für eine Prüfung vor Ort oder eine Warenrücksendung zur Verfügung gestellt werden. Bis zum Erhalt von Anweisungen durch Metalcolor SA dürfen die Waren nicht verwendet werden und müssen sachgemäss gelagert und geschützt werden.
Metalcolor SA übernimmt weder Haftung für Schäden, die durch unsachgemässe Handhabung, Nutzung oder Lagerung der Waren entstanden sind, noch für Schäden, die durch nicht empfohlene Maschinen, Produkte oder Bedienungen verursacht wurden.
Im Falle einer Rückerstattung entspricht die Höhe des Ausgleichs höchstens dem Verkaufspreis abzüglich des aktuellen Schrottwerts.
Jeglicher Ausgleich für einen Produktivitätsrückgang oder jegliche sonstige indirekten Kosten müssen vorher in schriftlicher Form von Metalcolor SA anerkannt worden sein.
7. Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Metalcolor SA.
8. Metalcolor SA behält sich das Recht vor, jederzeit vom Kunden eine Sicherheit zur Gewährleistung der Zahlung sämtlicher Bestellungen zu verlangen, wenn die Bonitätsbedingungen des Kunden Anlass zu so einer Forderung geben. Wenn der Kunde einen solchen Garantienachweis nicht erbringt, kann Metalcolor SA von der betreffenden Bestellung ganz oder teilweise und ggf. vom vollständigen Vertrag zurücktreten.
9. Keine der Parteien kann eine Vertragsauflösung aufgrund der Unmöglichkeit, ihren Verpflichtungen aufgrund von höherer Gewalt nachzukommen, erwirken, wenngleich die betroffene Vertragspartei die andere Partei unverzüglich schriftlich über den Umstand informieren muss. Wenn das Ereignis der höheren Gewalt länger als 30 Tage andauert, kann jede der Parteien den Vertrag unter der Bedingung auflösen, dass die besagte Benachrichtigung schriftlich erfolgt ist. Dies gilt nicht für von Metalcolor SA bereits bestätigte und angefertigte Bestellungen.
Als höhere Gewalt gilt beispielsweise und ohne Beschränkungen irgendwelcher Art:
Mobilmachung, Kriegshandlungen und/oder Sabotage, Revolutionen, Streik, Aussperrung, Terroranschläge, Rohstoffmangel oder Unzulänglichkeit der Rohstoffe, Energieversorgungsunterbrechung, Feuer, Überschwemmungen, schwere Stürme, Wetterbedingungen und andere atmosphärische Außeneinwirkungen, welche eine Unterbrechung der Produktion/Lieferung von Metalcolor SA zur Folge haben.
10. Wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist, werden alle Beträge, einschließlich derer, für die ein abweichender Zahlungsplan vereinbart wurde, unverzüglich fällig. In diesen Fällen hat Metalcolor SA das Recht, vom Kunden jegliche Garantie oder Bürgschaft zu verlangen, die für notwendig erachtet wird, bevor weitere Lieferungen getätigt werden. Wenn der Kunde die geforderten Sicherheiten nicht erbringt, kann Metalcolor SA unbeschadet weiterer Rechte die bestehende Vertragsbindung mit dem Kunden aufheben.
11. Für die rückständigen Zahlungsbeträge werden zusätzlich monatliche Verzugszinsen berechnet. Der Zinssatz entspricht dem in der Schweiz gültigen gesetzlichen Zinssatz.
12. Alle angefallenen Kosten inklusive den für Metalcolor SA entstandenen Anwaltshonoraren bis hin zur Einziehung der vom Kunden geschuldeten Forderung trägt der Kunde. Desgleichen trägt der Kunde die Kosten für die vom Kunden vorgelegten Sicherheiten (inklusive Dokumentenaustausch).
13. Metalcolor SA unternimmt alle Anstrengungen, um eine Lieferung zum bestätigten Termin zu gewährleisten. Im Falle eines Lieferverzugs wird jede Klage auf Zahlung einer Vertragsstrafe oder Auftragsstornierung von Metalcolor SA zurückgewiesen.
14. Die gesamte Geschäftsbeziehung unterliegt dem Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Lausanne, Schweiz.
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